Bekanntmachung der Gemeinde Seebach der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Neue Waldsiedlung – Am Stein“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

Der Gemeinderat Seebach hat am 03.07.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Waldsiedlung – Am Stein“ in Seebach einzuleiten.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauBG aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans „Neue Waldsiedlung – Am Stein“ befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Seebach und umfasst die Flurstücke 492/6, 493/6, 493/14, 493/18, 493/19, 493/20 (teilw.), 493/22, 493/23, 493/24, 495/9, 495/10, 495/12, 743/10 (teilw.), der Flur 2 in der Gemarkung Seebach. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Planzeichnung für die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit im Zeitraum von 04.05.2026 bis 05.06.2026

Mit der Planung wird das Zeil verfolgt, eine Wohnbaufläche zu entwickeln und entsprechend zu erschließen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in der Gemeinde Seebach Wohnflächen geschaffen werden um den Bedarf nachgefragter Wohnformen gerecht zu werden.

Die frühzeitige Unterrichtung des Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes im Internet und zusätzlich durch die öffentliche Auslegung in der Gemeinde Seebach und der Stadt Ruhla. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.