Bürgerinformation: Amtliche Haushaltsbefragung 2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Thüringer Landesamt für Statistik hat uns mitgeteilt, dass im Jahr 2021 der Mikrozensus im gesamten Bundesgebiet als „kleine Volkszählung“ durchgeführt wird. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich.

Auch Haushalte aus unserer Gemeinde Seebach werden zu dieser Statistik befragt. Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt, es besteht Auskunftspflicht.

Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentiert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser Befragung!

 

Mehr Informationen zum Mikrozensus

Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetzt – MZG) vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826) in Verbindung mit dem Gesetzt über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG), in der jeweils aktuell gültigen Fassung, sowie nach dem Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG), in der jeweils aktuell gültigen Fassung, bei allen repräsentativ ausgewählten Adressen.

Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.01.2012 (GVBl. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zu Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 06.06.2018 (GVBl. S. 229).