Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla, Gemeinde Wutha-Farnroda und Gemeinde Seebach  

Gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Wutha-Farnroda, Seebach und der Stadt Ruhla nimmt ihre Arbeit auf

Die Stadt Ruhla unterhielt seit 2016 eine gemeinsame Schiedsstelle mit der Gemeinde Seebach. Die Amtszeit der Schiedspersonen lief zum Ende des Jahres 2021 aus, so dass Neuwahlen anstanden. Die Gemeinde Wutha-Farnroda selbst unterhielt derzeit keine eigene Schiedsstelle, so dass eine gemeinsame Neuwahl der Schiedspersonen möglich war. Aus den guten Erfahrungen der gemeinsamen Betreibung der Schiedsstelle Ruhla-Seebach und der bereits vielfältig bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit im Erbstromtal, soll nunmehr der Aufgabenbereich erweitert und auf die Gemeinde Wutha-Farnroda ausgedehnt werden. Es haben sich insgesamt 6 Bewerber auf die Tätigkeit beworben. Alle Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes. Aufgrund des Zuständigkeitsbereiches von ca. 14.000 Bürgern sollten 6 Personen gewählt werden. Der Gemeinderat Wutha-Farnroda, der Gemeinderat Seebach und der Stadtrat Ruhla haben die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählten Personen wurden inzwischen vom Direktor des Amtsgerichts Eisenach berufen und sind nun ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig.

 

Getreu dem Prinzip „Schlichten ist besser als Richten“ hat die Schiedsstelle die Aufgabe, die Gerichte zu entlasten, indem sie geringfügige Streitigkeiten im außergerichtlichen Verfahren klärt, in privatrechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen schlichtet sowie Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage durchführt. Solche Privatklagesachen sind u. a. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung. Ein Schiedsverfahren hat viele Vorteile. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren erheblich geringer. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren und Auslagen). Die Schiedsstelle kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden. Bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten und bei Rechtsstreitigkeiten, an denen der Staat beteiligt ist, ist die Schiedsstelle nicht zuständig. In anderen, sachlich oder rechtlich besonders schwierigen Fällen, kann die Schiedsstelle es ablehnen, tätig zu werden.

 

Die Mitglieder der gemeinsamen Schiedsstelle Wutha-Farnroda, Seebach und der Stadt Ruhla sind Diana Paschek, Karoline Walther, Doris Pieper, Felicitas Wantzlöben, Elke Gabriel und Tino Block.

 

Die Schiedspersonen sind erreichbar unter:

Stadtverwaltung Ruhla

Bereich Öffentliche Ordnung

Carl-Gareis-Straße 16

99842 Ruhla

Telefon: 036929/828-51 oder 52

Fax: 036929/80365

E-Mail-Adresse: schiedsstelle@ruhla.de.

Die Kontaktaufnahme zur Vereinbarung von Gesprächsterminen erfolgt über die Stadtverwaltung Ruhla, Bereich Öffentliche Ordnung unter o. g. Telefonnummer oder per E-Mail.

 

 

Dr. Slotosch

Bürgermeister