Bürgerinformation – Verlängerung und Änderung der Corona Maßnahmen mit Schließungsverfügung und Bußgeldkatalog

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seebach,

seit dem 18. April 2020 gibt es geänderte Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen.

Die aktuell geltende Version vom 24. April 2020 stellen wir Ihnen zu Ihrer Information und Beachtung als PDF zum Download zur Verfügung:

Dritte Thüringer Verordnung über erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 24. April 2020 geltenden Fassung [PDF]

Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 24. April geltenden Fassung [PDF]

 

Schließungsverfügung für Kindertageseinrichtungen und Tagesgruppen

Änderung und Verlängerung der Schließungsverfügung vom 19.03.2020 für Kindertageseinrichtungen und Tagesgruppen [PDF]. Diese Verfügung gilt ab sofort bis zum Ablauf des 06. Mai 2020.

Zweite Änderung des Thüringer Bußgeldkatalogs

Zweite Änderung des Thüringer Bußgeldkatalogs Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [PDF].

 

Für Ihre Fragen können Sie uns weiterhin telefonisch auf dem Gemeindeamt unter (036929) 69110 bzw. 69122 oder per E-Mail unter webmaster@seebach-wak.de erreichen.

Für Hilfesuchende, zum Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten oder wichtige Fahrten stehen wir werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer (036929) 69110 zur Verfügung. Wenn Sie bei der Nachbarschaftshilfe mithelfen wollen, dann melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail oder per Telefon.

 

Wir bedanken uns für Ihr Engagement und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit!

Ihre Gemeindeverwaltung