Corona-Sonderverordnung November 2020: Das gilt in Seebach
Seit Montag, den 2. November, gilt die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese ist bis zum 30. November gültig. Den Verordnungstext hat das Landratsamt Wartburgkreis hier für Sie zur Verfügung gestellt: https://bit.ly/35VLpO0
Die wichtigsten Inhalte der Verordnung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in den folgenden Übersichten zusammengefasst:
Geöffnete Einrichtungen in der Gemeinde Seebach
Gemeinde, Am Rötelstein 4: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie aufgrund einer dringenden Angelegenheit ein Gespräch vor Ort benötigen. Wir beraten Sie auch gern per Telefon und E-Mail.
WVS Seebach: Bitte vereinbaren Sie auch hier einen Termin, wenn Sie eine Beratung benötigen. Ab sofort bieten die Mitarbeiter der WVS auch den Service der Beratung per Videochat an.
Kindertagesstätte „Wartbergzwerge“, staatl. Grundschule Seebach, Regelschule „Johannes Dicel“
Bibliothek: Montag: 14:30 – 18:30 Uhr | Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr | Donnerstag: 14:30 – 18:30 Uhr
Jugendclub „Red Cube“: Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr
Heimatstuben: Dienstag, 14:00 bis 17:00 Uhr
Spielplätze
Geschlossene Einrichtungen in der Gemeinde Seebach
Klubhaus: nur für Schulsport geöffnet
In allen Einrichtungen gelten die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen:
- Mund-Nasen-Schutz tragen
- mind. 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten
- Kontakte zu anderen Personen vermeiden
- Hände regelmäßig waschen oder desinfizieren
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!