Aktuelle Corona-Sonderverordnung vom 10.01.2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Freistaat Thüringen gilt seit 10. Januar eine neue Corona-Sonderverordnung mit verschärften Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie.

Diese Sonderverordnung können Sie sich unter folgendem Link als PDF herunterladen:
Corona-Sonderverordnung-Freistaat-Thüringen-20210110

Das Landratsamt Wartburgkreis hat dazu folgende Information veröffentlicht:

„Der Wartburgkreis gibt daher eine neue, vierte Allgemeinverfügung mit Wirkung ab 11. Januar heraus. Diese verlängert im Wesentlichen die bereits für den Wartburgkreis gültigen Regelungen. Entfallen sind die Bestimmungen zu Trauerfeiern und Trauungen, hier gilt nun die Regelung des Landes, dass 15 teilnehmende Personen erlaubt sind. Zur erweiterten Maskenpflicht ist der Eisenacher Marktplatz hinzugekommen. Eine rechtlich bindende 15-Kilometer-Regelung hat der Wartburgkreis nicht erlassen. Landrat Reinhard Krebs möchte hier die Bewohner des überwiegend ländlichen Raums nicht zusätzlich benachteiligen. Es gilt der 15-Kilometer Radius für Freizeitgestaltung und Ausflüge daher nur als Empfehlung Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.“

Sandra Blume, Pressesprecherin

Die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises können Sie sich ebenfalls als PDF herunterladen:
Allgemeinverfügung-Wartburgkreis-Corona-Pandemie-20210110

Beide Dokumente gelten bis 31.01.2021.

 

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien hat die wichtigsten Änderungen der Thüringer Sonderverordnung in folgenden Grafiken zusammengefasst:

 

Wir wünschen Ihnen trotz der schwierigen Zeit einen guten Start ins neue Jahr!
Bleiben Sie gesund und optimistisch.